Aufgrund von Zollrechtlichen Änderungen die zum 1.1.2018 in Kraft getreten sind mussen Sie als Kunde der eine „wertsteigernde Maßnahme“ in Deutschland in Anspruch nimmt, bei der Einfuhr des Fahrzeuges ein Antrags- und Bewilligungsverfahren einleiten. Dies beinhaltet eine Kaution von 10% des Zeitwertes Ihres Fahrzeuges inkl. 19% MwSt. die Sie BAR hinterlegen müssen. Geschieht dies nicht wird eine Strafsicherheit fällig.
Laut Gesetzestext: „[…]Strafsicherheit wird sofort fällig, um neben der zu erwartenden Strafe den Abgabenbetrag abzusichern. Kann der Beschuldigte dann den Abgabenbetrag nicht Bar entrichten, wird das Fahrzeug als Sicherheit einbehalten bis die Sicherheit entrichtet wurde. Wird der Sachverhalt erst im Nachgang bekannt und der Einführer ist bereits ausgereist, ist es möglich den Abgabenbetrag vom jeweiligen Veredler einzufordern.[…]“
Hier ein weiterführender Link zur IHK der das Thema erklärt: